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Urkundenüberprüfungen und Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel

Urkundenüberprüfungen

Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Madagaskar sind insbesondere bei Anhaltspunkten für Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes in Zweifelsfällen eingestellt.

Bei Passanträgen, bei Visumsanträgen zur Familienzusammenführung und in Amtshilfe für deutsche Behörden sind madagassische Urkunden mithin grundsätzlich zu überprüfen. Nach erfolgreicher Überprüfung können sie im deutschen Rechtsbereich verwendet werden.

Erfolgt die Urkundenüberprüfung im Rahmen eines Visum- oder Passantrages, erhalten Sie alle notwendigen Informationen bei Antragstellung.

Informationen zu den Auslagen können direkt anl. Merkblatt entnommen werden.

Urkundenüberprüfung für inländische Behörden

Die Botschaft kann ebenfalls in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.

Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.

Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie hier:

Merkblatt zur Urkundenüberprüfung

Fragebogen zur Überprüfung madagassischer Urkunden

Beglaubigungen

Allgemeine Hinweise

Beglaubigungen können unter anderem in folgenden Fällen notwendig sein:

  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • beglaubigte Kopien (zum Beispiel für Studienzwecke)
  • Antrag auf Führungszeugnis
  • Lebensbescheinigungen
  • u.ä.

Beglaubigungen von Kopien zur Verwendung in Deutschland

Wir bitten Sie, in jedem Fall die zu beglaubigenden Kopien sowie die Originale mitzubringen.

Beglaubigte Kopien für Studienzwecke, sowie Lebensbescheinigungen können kostenfrei angefertigt werden. Sonstige beglaubigte Kopien werden grundsätzlich mit 23,22 EUR (derzeit 90.000 MGA) in Rechnung gestellt. Einzelheiten zum seit Oktober 2021 geltenden Gebührenrecht entnehmen Sie bitte anl. Übersicht.

Unterschriftsbeglaubigungen

Sie müssen sich auf jeden Fall mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Die Gebühr beträgt mindestens 56,43 EUR (derzeit 219.000 MGA), bei Unterschriftsbeglaubigungen zur Namensführung 79,57 EUR (derzeit 309.000 MGA). In Abhängigkeit von dem zugrundeliegenden beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäft kann sich diese auch signifikant erhöhen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte im Voraus per Mail an die Botschaft.

Öffnungszeiten

Beglaubigungen können nach vorheriger Terminvereinbarung von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 vorgenommen werden.

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