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Reisepass

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Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache in der Passstelle der Botschaft und nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.

Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Merkblatt der Botschaft zur Beantragung eines Passes und Personalausweises aufmerksam durch bringen Sie die dort genannten Unterlagen zum vereinbarten Antragstermin mit. Ein Pass- und Personalausweisantrag kann nur in deutscher Sprache gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass für die erstmalige Passbeantragung eines Kindes besondere Voraussetzungen gelten.

Informationen dazu nehmen Sie bitte der Rubrik Geburtsanzeige und Namenserklärung.

Allgemeine Hinweise

Seit November 2007 wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation ausgegeben, bei dem ein digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, den Passantrag bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.

In besonderen Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).

Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen.

Termin zur Passbeantragung

Zur Beantragung muss der Antragsteller persönlich in der Botschaft erscheinen. Dies gilt auch für alle minderjährigen Antragsteller.

Zur Beantragung eines Reisepasses ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie in unserem Terminsystem buchen.

Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.

Vorzulegende Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist.

Füllen Sie zunächst ein entsprechendes Antragsformular aus:

und bereiten Sie alle für die Beantragung eines Reise- oder Kinderreisepasses vorzulegenden Unterlagen vor: Merkblatt.

Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind, die Zustimmung der Eltern notwendig ist.

Gebühren (in Euro)


Grundgebühr

Auslands-zuschlag

Unzuständig-keitszuschlag

Zuschlag 48 Seiten

Express-zuschlag

Biometrischer Reisepass

über 24 Jahre

60,00

21,00

60,00

22,00

32,00

Biometrischer Reisepass

unter 24 Jahre

37,50

21,00

37,50

22,00

32,00

Vorläufiger Reisepass

26,00

13,00

26,00

Bereitschaftszuschlag

26,00

Kinderreisepass

13,00

13,00

13,00

Bereitschaftszuschlag

13,00

Personalausweis

über 24 Jahre

37,00

30,00

13,00

Bereitschaftszuschlag

13,00

Personalausweis

über 24 Jahre

22,80

30,00

13,00

Bereitschaftszuschlag

13,00

zzgl. eventuell anfallender Gebühren für die Urkundenüberprüfung bei Erstausstellung eines deutschen Reisepasses und/oder Kosten für die Beglaubigung bei Geburtsanzeigen und Namenserklärungen.

Bearbeitungsdauer

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe durch die Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.

In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).

Sollte eine Urkundenüberprüfung madagassischer Personenstandsurkunden erforderlich werden, kann sich die Bearbeitungszeit um vier bis sechs Monate verzögern.

Urkundenüberprüfung

Eine Urkundenüberprüfung muss nur durchgeführt werden, wenn zum ersten Mal ein Reisepass (vorläufig, biometrisch oder Kinderreisepass) ausgestellt wird und keine deutsche Personenstandsurkunde vorliegt (z.B. nur eine madagassische Geburtsurkunde). Wir empfehlen Ihnen deshalb, nach der Geburt eines deutschen Kindes im Ausland eine Geburtsanzeige in Deutschland abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Geburtsanzeige und Namenserklärung.


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