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Urkundenüberprüfungen und Beglaubigungen
Beglaubigung © Photothek.de
Urkundenüberprüfungen
Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Madagaskar sind insbesondere bei Anhaltspunkten für Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes in Zweifelsfällen eingestellt.
Bei Passanträgen, bei Visumsanträgen zur Familienzusammenführung und in Amtshilfe für deutsche Behörden sind madagassische Urkunden mithin grundsätzlich zu überprüfen. Nach erfolgreicher Überprüfung können sie im deutschen Rechtsbereich verwendet werden.
Erfolgt die Urkundenüberprüfung im Rahmen eines Visum- oder Passantrages, erhalten Sie alle notwendigen Informationen bei Antragstellung.
Informationen zu den Auslagen können direkt anl. Merkblatt entnommen werden.
Urkundenüberprüfung für inländische Behörden
Die Botschaft kann ebenfalls in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.
Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
Merkblatt zur Urkundenüberprüfung
Fragebogen zur Überprüfung madagassischer Urkunden
Beglaubigungen
Allgemeine Hinweise
Beglaubigungen können unter anderem in folgenden Fällen notwendig sein:
- Unterschriftsbeglaubigungen
- beglaubigte Kopien (zum Beispiel für Studienzwecke)
- Antrag auf Führungszeugnis
- Lebensbescheinigungen
- u.ä.
Beglaubigungen von Kopien zur Verwendung in Deutschland
Wir bitten Sie, in jedem Fall die zu beglaubigenden Kopien sowie die Originale mitzubringen. Beglaubigte Kopien für Studienzwecke sowie Lebensbescheinigungen können kostenfrei angefertigt werden. Unterlagen für erbetene konsularische Bescheinigungen, insbesondere Beglaubigungen von Kopien und die Bestätigung der Richtigkeit einer Übersetzung können ohne vorherige Terminvergabe unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an der Pforte abgegeben werden. Die Bezahlung der Bescheinigungsgebühr erfolgt bei Abholung der Unterlagen und beträgt 17,77 EUR, zahlbar in Ariary in bar zum Tageskurs der Botschaft. Einzelheiten zum seit Oktober 2021 geltenden Gebührenrecht entnehmen Sie bitte anl. Übersicht.
Unterschriftsbeglaubigungen
Für Beurkundungen, insbesondere Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen und Unterschriftsbeglaubigungen, die eine rechtliche Belehrung voraussetzen, ist weiterhin ein separater Termin zu vereinbaren. Die Gebühr beträgt mindestens 56,43 EUR, bei Unterschriftsbeglaubigungen zur Namensführung 79,57 EUR, zahlbar in Ariary in bar zum Tageskurs der Botschaft. In Abhängigkeit von dem zugrundeliegenden beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäft kann sich diese auch signifikant erhöhen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte im Voraus per Kontaktformular an die Botschaft. Sie müssen sich bei Ihrem Beurkundungstermin mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.