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Deutschland erweitert und vereinfacht Zugang zum Arbeitsmarkt
Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, werden nun mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen, erweitert und in vielen Fällen das Visumverfahren vereinfacht.
Hier finden Sie einen Überblick über die einzelnen Neuerungen.
Bevor sie ihr Visum als Fachkraft beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt durch zuständiges Stellen in Deutschland.
Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.
Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.
Detailliertere Informationen zur Einwanderung von Fachkräften finden Sie hier:
Weitere Informationen
Welches Visum brauche ich für Deutschland?
Ich möchte nach Deutschland reisen, um dort meinen Urlaub zu verbringen, eine Messe zu besuchen, zu studieren, zu arbeiten oder zu meiner Familie nachzuziehen.
Welches Visum muss ich beantragen?
Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.
Goethe-Kooperationszentrum Centre Germano-Malagasy
Sprachschule Angélique Steffeck (mit Fachkräftevermittlung)
Weiterführende Informationen zum deutschen Spracherwerb in Madagaskar finden Sie hier