Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt Urkundenüberprüfungen im Wege der Rechts- bzw. Amtshilfe

18.10.2022 - Artikel

Da in Madagaskar die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden bis auf weiteres nicht gegeben sind (ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist gefälscht, verfälscht oder inhaltlich unrichtig), wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amts eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden wurden unterrichtet.

Den innerdeutschen Behörden steht es grundsätzlich frei, madagassische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, bei denen die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden.

Die Botschaft kann die gewünschten Überprüfungen grundsätzlich nicht mit eigenem Personal durchfuhren, sondern muss sich auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen.

Kosten

Kostenschuldner der Urkundenüberprüfung ist die ersuchende Inlandsbehörde, die mit dem Amtshilfeersuchen die Kostenübernahme gegenüber der Botschaft schriftlich zusichern muss. Im Regelfall wird die Behörde die Kosten an den Urkundeninhaber weiterleiten und von diesem vorab eine Sicherungsleistung verlangen.

Die anfallenden Kosten Urkundenüberprüfungen im Amtshilfeverfahren richten sich nach dem
Ausstellungsort der zu überprüfenden Urkunden und entstehen unabhängig davon, wie viele Urkunden pro Person überprüft werden sollen.

Die pro Person (=Urkundeninhaber) entstehenden Kosten sind anliegender Karte zu entnehmen, diese beginnen im Tarifbereich I der Metropolregion Antananarivo bei 200 EUR und steigen je nach Entfernung und Erreichbarkeit der Region bis auf 500 EUR.

Jede Urkundenüberprüfung eines weiteren Familienmitglieds desselben Dossiers wird pauschal mit 50 EUR in Rechnung gestellt.

Ausschlaggebend für die Gesamtauslagen ist der höchste einschlägige Tarifbereich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Tätigkeitshonorar - und nicht um ein Erfolgshonorar - für den Vertrauensanwalt handelt. Die anfallenden Kosten sind demnach auch zu begleichen, wenn die Überprüfung ergebnislos verlief.

Einzureichende Unterlagen

  • Benötigt wird zum einen die zu überprüfende/n Urkunde/n im Original mit je zwei gut lesbaren Kopien (keine Übersetzungen).

Zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde werden ferner folgende Unterlagen benötigt:

  • zwei Ganzkörperlichtbilder des Urkundeninhabers (auf der Rückseite mit Vor- und Zunamen versehen)
  • bei der Überprüfung von Heiratsurkunden zusätzlich noch Hochzeitsbilder
  • bei der Überprüfung von Geburtsurkunden zusätzlich noch Schulzeugnisse
    (Hochzeitsbilder und/oder Schulzeugnisse können auch von schriftlich Bevollmächtigten vor Ort eingereicht werden.)
  • Lichtbilder und Telefonnummern der Referenzperson/en
  • Anfahrtsskizzen in französischer und madagassischer Sprache
    • zum derzeitigen Wohnsitz des Urkundeninhabers in Madagaskar
    • zum Haus beider Eltern (falls verstorben oder nicht in Madagaskar wohnhaft: Person, die den Urkundeninhaber als Kind regelmäßig betreut hat)
    • zum Haus eines weiteren Verwandten, der nicht in häuslicher Lebensgemeinschaft mit den übrigen Kontaktpersonen lebt.
  • Soweit Zweifel am vorehelichen Personenstand des Urkundeninhabers bestehen, benötigt die Botschaft noch zusätzlich Anfahrtsskizzen
    • zum derzeitigen/letzten Wohnsitz des geschiedenen/verstorbenen Ehegatten des Urkundeninhabers (falls eine Vorehe angegeben wurde) bzw. zum Vater/der Mutter der Kinder des Urkundeninhabers.
    • zum Haus der Eltern oder des Familienoberhauptes dieser Person.
  • Ausgefüllter und vom Urkundeninhaber oder einem rechtlichen Vertreter unterschriebener Fragebogen.

Die Botschaft bittet darum, die o.g. Unterlagen direkt dem Amtshilfeersuchen beizufügen. Die
Wegbeschreibungen müssen eindeutig sein (d.h. möglichst viele Landmarken ausweisen) und die Namen, Telefonnummern und sozialen Beziehungen der Kontaktperson zum Urkundeninhaber enthalten.

Verfahren und Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller Dokumente und der erforderlichen Kostenübernahmeerklärung beauftragt die Botschaft einen Vertrauensanwalt mit der Verifizierung der Urkunden. Die Verfahrensdauer variiert je nach Entfernung von der Metropolregion Antananarivo. Überprüfungen in der Metropolregion Antananarivo können erfahrungsgemäß nach sechs Monaten zum Abschluss gebracht werden, inhaltliche Recherchen im äußersten Süden oder Norden Madagaskars benötigen nicht selten über ein Jahr. Hinzu kommen noch die Post- und Kurierlaufzeiten für die Übersendung von etwa zwei Wochen pro Strecke.

Es wird um Verständnis gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird. Inländische Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen:

Auswärtiges Amt für Botschaft Antananarivo
Kurstr. 36, 10117 Berlin

Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung

nach oben