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Merkblatt für Pflege- und Gesundheitsberufen

05.03.2024 - Artikel

Pflege- und Gesundheitsberufen

Dieses Merkblatt informiert Sie über die Voraussetzungen zur Beantragung eines Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen ohne Vorabzustimmung der Ausländerbehörde. Unter diese Kategorie fallen bspw. die Berufe Pflegefachfrau/-mann, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder Pflegehelfer/-in.

Nur wenn Sie eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen ohne Vorabzustimmung der Ausländerbehörde aufnehmen möchten, können Sie sich in der Terminwarteliste Pflege- und Gesundheitsberufe registrieren. Bitte beachten Sie, dass Hospitationen keine Erwerbstätigkeit darstellen und nicht von dieser Kategorie umfasst sind.

Verfügen Sie über eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, informieren Sie sich hier. Planen Sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung außerhalb von Pflege- und Gesundheitsberufen, informieren Sie sich hier.

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