Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nationale Visa (über 90 Tage)

Passeports avec différents visas

Visas, © Colourbox

02.12.2022 - Artikel

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Füllen Sie bitte vorzugsweise das zeitsparende Online-Formular aus und bringen Sie zwei unterschriebene Ausdrucke zu Ihrem Termin mit.

Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen gemäß der in der Checkliste aufgeführten Reihenfolge zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:


• Checkliste Ehegattennachzug / Visum zur Eheschließung
• Checkliste Kindernachzug zu Deutschem
• Checkliste Kindernachzug zu Ausländer
• Checkliste Studium / Sprachkurs
• Checkliste Freiwilligendienst
• Checkliste Arbeitsplatzsuche
• Checkliste Au Pair

Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie im Visanavigator. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Beantragung von Kurzzeit-Visa (Schengen-Visa) bis zu 90 Tagen grundsätzlich an das französische Generalkonsulat wenden müssen.

Zum Visanavigator auf Deutsch.

Zum Visanavigator auf Französisch.


Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die Deutsche Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu einem Jahr möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Botschaft kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erteilen Sie bitte eine Vollmacht und geben sie Ihrem Vertreter mit.
Falls Ihr Visumsantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visumsinhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumsetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Bürgeramt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

nach oben