Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Hinweise für mauritische Staatsangehörige
Visas © Auswärtiges Amt
Mauritische Staatsangehörige brauchen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Visumspflichtige Staatsangehörige (z.B. madagassische Staatsangehörige) mit Wohnsitz auf Mauritius wenden sich für die Erteilung von Schengenvisa (Kurzzeitvisa bis zu 90 Tagen) bitte an den externen Dienstleister TLS.
Anträge auf Erteilung nationaler Visa für langfristige Aufenthalte in Deutschland (insb. zum Familiennachzug, zum Studium, zur Arbeitsaufnahme, für Au-Pair-Tätigkeiten und im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes) können nach Terminvereinbarung über den externen Dienstleister TLS an der Deutschen Botschaft in Antananarivo bearbeitet werden. Bitte beachten Sie die Informationen zum Antragsverfahren.
Inhaber von mauritischen Diplomatenpässen, Gäste der Bundesregierung und Familienangehörige von EU-Freizügigkeitsberechtigten mit gewöhnlichem Aufenthalt auf Mauritius können ihren Antrag unentgeltlich auch direkt bei der Visastelle der deutschen Botschaft Antananarivo stellen.