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Merkblatt Visum zur Berufsausbildung ggf. mit ausbildungsvorbereitendem Sprachkurs

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Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Sie haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer beruflichen Weiterbildung zu erhalten – sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Bei der Berufsausbildung kann es sich um eine schulische oder betriebliche Ausbildung handeln, die zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt. Für die Aufnahme einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese wird im Rahmen Ihres Visumantrags über die Deutsche Botschaft eingeholt.

Allgemeine Hinweise zur Berufsausbildung und ihren Voraussetzungen finden Sie unter www.make-it-in-germany.com.

Termine zur Antragsabgabe können Sie über das Terminvereinbarungsportal des Auswärtigen Amts vereinbaren.

Bitte reichen Sie zum vereinbarten Termin folgende Antragsunterlagen in einfacher Ausfertigung ein:

◻ ein in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz https://videx-national.diplo.de/

◻ ein aktuelles, biometrisches Passbild vor hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm), siehe Mustertafel für Passfotos

◻ ein gültiger Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel

◻ Für nicht madagassische Staatsangehörige: gültige madagassische Aufenthaltserlaubnis

◻ Geburtsurkunde (im Original mit einer Kopie)

◻ Ggf. Heiratsurkunde, und Geburtsurkunden der Kinder (jeweils im Original mit jeweils einer Kopie)

Qualifikations- und Ausbildungsnachweise

◻ unterschriebener Aus- oder Weiterbildungsvertrag mit Angaben zu (a) welchem Beruf aus- oder fortgebildet wird, (b) Aus- oder Weiterbildungsbeginn und -dauer, (c) Wochenarbeitsstunden, (d) Ausbildungsort und (e) Vergütung

◻ falls vorhanden: Ausbildungsplan oder Weiterbildungsplan

◻ Lebenslauf in tabellarischer Form

◻ Motivationsschreiben mit Angabe der Gründe für die Wahl Ihrer angestrebten Aus- oder Weiterbildung in Deutschland und den Absichten bzw. Überlegungen für die Zeit danach

◻ Schulabschlusszeugnis, sowie falls vorhanden Hochschulabschlüsse, Nachweise über Berufsausbildungen.

◻ falls vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren

Nachweis Sprachkenntnisse:

◻ Für eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren (z.B. im Handwerk oder Hotellerie):

Option A.) ein anerkennungsfähiges Sprachzertifikat auf Sprachkompetenzniveau B1 (Sprachkompetenzniveau B2 für Gesundheitsberufe, wie Krankenpfleger oder Hebamme)

Option B.) eine Arbeitgeberbestätigung dass die für die konkrete Ausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse bereits ausreichend sind oder durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden sollen.

◻ Für eine andere Berufsausbildung unter zwei Jahren oder eine Weiterbildung: Anerkennungsfähiges Sprachzertifikat A2 ODER anerkennungsfähiges Sprachzertifikat A1 und Arbeitgeberbestätigung s.o. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.

Nachweis der Lebensunterhaltssicherung

Nachzuweisen sind (Stand Oktober 2025) 1.048 EUR brutto (822 EUR netto) pro Monat für eine betriebliche Berufsausbildung bzw. 1.090 EUR brutto (855 EUR netto) pro Monat für eine betriebliche Weiterbildung. Wenn das Ausbildungsgehalt geringer ist, muss ein zusätzlicher Nachweis vorgelegt werden (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung).

Nachweis des Krankenversicherungsschutzes

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

◻ Option A.) Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise

◻ Option B.) Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,

◻ Option C.) „Incoming“-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungs-pflichtigem Beschäftigungsbeginn

Gebühren i.H.v. 75,- EUR (zahlbar in bar in madagassischen Ariary zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)

Allgemeine Hinweise:

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.

Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.

Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Bitte beachten Sie, alle nicht deutsch- englisch oder französischsprachigen Unterlagen (außer Reisepass, Aufenthaltstitel und Reisekrankenversicherung) mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen

Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular

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