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Merkblatt Nationales Visum „Chancenkarte“ (§ 20a AufenthG)
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise zur Chancenkarte und ihren Voraussetzungen finden Sie unter www.make-it-in-germany.de
Die Antragstellung kann nur persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung über unsere Webseite erfolgen.
Alle nicht deutsch-, französisch- oder englischsprachigen Unterlagen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Eine frühzeitige Antragstellung, jedoch frühestens 6 Monate vor geplanter Einreise, wird empfohlen.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen. Bitte reichen Sie den Antrag deshalb vollständig ein.
Allgemeine Informationen
Die Chancenkarte ermöglicht Personen mit einem im Ausland staatlich anerkannten, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder Hochschulabschluss bzw. einem von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss für zunächst maximal ein Jahr nach Deutschland zu kommen, um nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation zu suchen. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit zur Verlängerung. Die Chancenkarte bietet Möglichkeiten zur Probearbeit (jeweils höchstens 10 Arbeitstage) oder Nebenbeschäftigung (maximal 20 Stunden/Woche).
Die Chancenkarte kann auf zwei Wegen erlangt werden:
- Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als 'Fachkräfte' gelten, können die Chancenkarte bei nachgewiesener Sicherung des Lebensunterhalts ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten.
- Alle anderen Antragsteller müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Sollten Sie bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein Angebot für eine Maßnahme zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses haben, nutzen Sie bitte unser Merkblatt für ein Visum zur Arbeitsaufnahme bzw. für Pflegekräfte.
Checkliste
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge und nicht geheftet vorzulegen.
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Sie erhalten diese nach Antragstellung zurück. Zusätzliche Kopien sind, sofern nicht anders angegeben, nicht erforderlich. Unterlagen, die nicht im Format DIN A4 vorliegen oder laminiert sind, müssen jedoch zusätzlich auch als DIN A4-Kopie vorgelegt werden.
ein Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.
ein aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm
- Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. 3 komplett freien Seiten), mindestens 3 Monate länger gültig als die Gültigkeitsdauer des Visums.
- eine einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
Lebenslauf in deutscher oder französischer Sprache
selbst verfasstes Motivationsschreiben in deutscher oder französischer Sprache mit möglichst konkreten Angaben über die zeitliche und inhaltliche Planung für den Aufenthalt, die Arbeitsbereiche, die Sie interessieren, die Unternehmen, bei denen Sie sich bewerben wollen und ggf. welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen
Falls vorhanden: Einladungsschreiben von Unternehmen zu Vorstellungsgesprächen oder Schriftverkehr mit Unternehmen/Ausbildungsbetrieben, die Sie kontaktiert haben
Falls vorhanden: Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers (inkl. genauer Stellenbeschreibung und genauen Angaben zu Beschäftigungszeiten)
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (i.d.R. mindestens 1.091 Euro / Monat) für den gesamten Aufenthaltszeitraum in Deutschland, durch:
- Förmliche Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG (bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate, mit dem Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche“) oder
- Sperrkonto
Nachweis über die geplante Unterkunft während des Aufenthalts (z.B. Mietvertrag, Hotelbuchung, private Einladung mit Passkopie des Einladenden)
Nachweis über Krankenversicherungsschutz in Deutschland mit einer Gültigkeit von mindestens 12 Monaten ab Einreise. Eine Reisekrankenversicherung ist für einen langfristigen Aufenthalt in der Regel nicht ausreichend.
Sofern erforderlich: Berufsausübungserlaubnis der zuständigen deutschen Stelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis (z. B. für medizinische Berufe)
- Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss
Bei ausländischen Abschlüssen: Nachweise über die Vergleichbarkeit des Abschlusses: Ausdrucke aus der Anabin-Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule, oder (falls der Abschluss in der Anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
- Falls vorhanden: Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse*
- Nachweis über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder Bescheid der zuständigen Stelle, dass die im Ausland abgeschlossene Ausbildung gleichwertig mit einer deutschen ist. Die hierfür zuständige Stelle kann über das Anerkennungsportal www.anerkennung-in-deutschland.de gefunden werden.
- Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse
- Nachweis über Deutschkenntnisse, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen, anhand eines anerkannten Sprachdiploms (mindestens auf dem Niveau B1)*
- Ausdruck des durchgeführten 'Self-Checks'
- Qualifikationsnachweise z. B. Hochschulabschlusszertifikat, Diplome, Zeugnisse
- Bescheinigung/Feststellung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über Anerkennung des Qualifikationsnachweises oder Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation oder
Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus Anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule) oder
Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' oder
Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB
- Nachweis über Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 oder Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2.*
- Ggf. Nachweise über vorherige rechtmäßige langfristige Aufenthalte (mind. 6 Monate am Stück) in Deutschland, z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, Einreisestempel, Meldebescheinigung, Nachweis über Arbeitsverhältnis
- Ggf. Nachweise über Berufserfahrung im Zusammenhang mit der vorgelegten Berufsqualifikation in den letzten sieben Jahren, z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Arbeitszeugnis (inkl. genauer Stellenbeschreibung und genauen Angaben zu Beschäftigungszeiten)
- Ggf. Nachweis über Chancenkarten-Antrag des Ehegatten
- Ggf. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch gültigen Aufenthaltstitel, sofern Sie nicht die madagassische oder mauritische Staatsangehörigkeit besitzen
- Bei Antragstellung in Madagaskar zahlbar zum jeweiligen Tageskurs ausschließlich in Ariary (MGA) in bar und passend, alle Geldscheine müssen in sehr gutem Zustand sein.
- Bei Antragstellung in Mauritius konsultieren Sie bitte die Website des Visadienstleisters TLS bezüglich der aktuellen Visum- und Servicegebühren in Rupien (MUR).
Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.