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Merkblatt Nationales Visum zum Sprachkurs (§ 16f Abs. 1, 3 AufenthG)

19.11.2025 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Die Antragstellung kann nur persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung über unsere Webseite erfolgen.

Alle nicht deutsch-, französisch oder englischsprachigen Unterlagen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Eine frühzeitige Antragstellung, jedoch frühestens 6 Monate vor geplanter Einreise, wird daher empfohlen.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen. Bitte reichen Sie den Antrag deshalb vollständig ein.

Checkliste

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge und nicht geheftet vorzulegen.

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Sie erhalten diese nach Antragstellung zurück. Zusätzliche Kopien sind, sofern nicht anders angegeben, nicht erforderlich. Unterlagen, die nicht im Format DIN A4 vorliegen oder laminiert sind, müssen jedoch zusätzlich auch als DIN A4-Kopie vorgelegt werden.

ein Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.

ein aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm

  • Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. 3 komplett freien Seiten), mindestens 3 Monate länger gültig als die Gültigkeitsdauer des Visums.
  • eine einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

verbindliche Anmeldung zum Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Unterrichtseinheiten pro Woche. Der Nachweis eines sogenannten Integrationskurses ist nicht ausreichend.

  • Nachweis über bezahlte Kursgebühr oder
  • Nachweis über dafür ausreichende Bonität, z.B. in Form von Kontoauszügen

sofern zutreffend: Nachweis über bereits erworbene Deutschkenntnisse

Sofern Anschlussaufenthalt in Deutschland geplant ist entsprechende Nachweise, z.B. Bewerbungen bei Ausbildungsbetrieben, Einladungen zu Aufnahmeprüfungen o.Ä.

Lebenslauf in deutscher, französischer oder englischer Sprache

selbst verfasstes Motivationsschreiben in deutscher, französischer oder englischer Sprache, aus dem hervorgeht, aus welchem Grund der Erwerb der deutschen Sprache erforderlich ist und wieso dieser in Deutschland erfolgen soll

Nachweis über ausländischen Schulabschluss (Baccalauréat/ HSC)

Falls zutreffend: Arbeitgeberbescheinigung

Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts für den gesamten Aufenthalt, durch: -

  • Förmliche Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG (bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate), oder
  • Sperrkonto über mind. 1091 € pro Monat (mittels förmlicher Bestätigung des Kreditinstituts; bei zusätzlichem Nachweis von kostenlosem Wohnraum während der gesamten Kursdauer reduziert sich der monatliche Betrag um 380 €, bei zusätzlicher kostenfreier Verpflegung um weitere 173 €)

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Form einer privaten Krankenversicherung ab dem Tag der Einreise für die gesamte Aufenthaltsdauer. Der Krankenversicherungsschutz muss nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Ggf. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch gültigen Aufenthaltstitel, sofern Sie nicht die madagassische oder mauritische Staatsangehörigkeit besitzen

  • Bei Antragstellung in Madagaskar zahlbar zum jeweiligen Tageskurs ausschließlich in Ariary (MGA) in bar und passend, alle Geldscheine müssen in sehr gutem Zustand sein.
  • Bei Antragstellung in Mauritius konsultieren Sie bitte die Website des Visadienstleisters TLS bezüglich der aktuellen Visum- und Servicegebühren in Rupien (MUR).

Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

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