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Merkblatt Nationales Visum zum Studium (§ 16b AufenthG)
Grundsätzliche Hinweise
Die Antragstellung kann nur persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung über unsere Webseite erfolgen.
Alle nicht deutsch-, französisch oder englischsprachigen Unterlagen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Eine frühzeitige Antragstellung, jedoch frühestens 6 Monate vor geplanter Einreise, wird daher empfohlen.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen. Bitte reichen Sie den Antrag deshalb vollständig ein.
Checkliste
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge und nicht geheftet vorzulegen.
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Sie erhalten diese nach Antragstellung zurück. Zusätzliche Kopien sind, sofern nicht anders angegeben, nicht erforderlich. Unterlagen, die nicht im Format DIN A4 vorliegen oder laminiert sind, müssen jedoch zusätzlich auch als DIN A4-Kopie vorgelegt werden.
ein Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.
ein aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm
- Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. 3 komplett freien Seiten), mindestens 3 Monate länger gültig als die Gültigkeitsdauer des Visums.
- eine einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- Zulassung zum Studium/Studienkolleg. Die Vorlage eines Ausdrucks des elektronischen Zulassungsbescheides ist ausreichend.
- Nachweis über Studiensprache sowie erforderliches Sprachniveau (Zulassungsbescheid, Prüfungsordnung oder Bestätigung der Universität) sowie Sprachnachweis*, der der Einschreibevoraussetzung entspricht, oder
- Anmeldung über eine Sprachprüfung in Deutschland entsprechend der Anforderungen im Zulassungsbescheid und Nachweise über besuchte Sprachkurse*
- Nachweis über Zulassung zum studienvorbereitenden Sprachkurs (mindestens 18 Unterrichtseinheiten pro Woche)
- Nachweis über bereits erworbene Deutschkenntnisse
- Mailverkehr mit der Universität bzw. Bewerbungsbestätigung
- Nachweise über Einladungen zu Aufnahmeprüfungen o.ä.
- Nachweise von Sprachkenntnissen in der Ausbildungssprache
- Für Kunst-/Musik-Studenten: Nachweise über den bisherigen musischen / künstlerischen Werdegang (z.B. Gewinn von Preisen, Wettbewerben)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel Finanzierung: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen monatlich mindestens 992 € netto zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.904 € (bspw. durch Stipendium, Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) nachzuweisen. Bei einem Aufenthalt unter 12 Monaten reduziert sich der Betrag entsprechend. Studienbewerbern müssen abweichend mindestens 1091 € netto pro Monat zur Verfügung stehen.
- Studien- oder Ausbildungsabschlüsse (Abschlusszeugnis und Zeugnis über den akademischen Grad) oder Immatrikulationsbescheinigungen oder Beurlaubungsnachweise
- Nachweis über ausländischen Schulabschluss (Baccalauréat/ HSC)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz: Wenn Sie sich als Student*in in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Da dieser Zeitpunkt vorab nicht fest definiert werden kann, ist immer eine private Krankenversicherung (z.B. sogenannte „Incoming“-Krankenversicherung) ab dem Tag der Einreise für 12 Monate nachzuweisen. Deren Krankenversicherungsschutz muss nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
- Ggf. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch gültigen Aufenthaltstitel, sofern Sie nicht die madagassische oder mauritische Staatsangehörigkeit besitzen
- Bei Antragstellung in Madagaskar zahlbar zum jeweiligen Tageskurs ausschließlich in Ariary (MGA) in bar und passend, alle Geldscheine müssen in sehr gutem Zustand sein.
- Bei Antragstellung in Mauritius konsultieren Sie bitte die Website des Visadienstleisters TLS bezüglich der aktuellen Visum- und Servicegebühren in Rupien (MUR).
Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.