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Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien in Mauritius

Artikel

Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien.

1. Haftungsausschluss

Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Kanzleien sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat die Mandantin bzw. der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.

Die Benennung der Kanzleien erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Kanzleien stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

2. Allgemeine Informationen

Anwaltschaft

In Mauritius wird zwischen Attorneys und Barristers unterschieden. Der Attorney berät den Mandaten und bereitet im Regelfall zusammen mit dem Barrister das gesamte Verfahren zur Vorlage beim Gericht vor. Nur Attorneys und Barristers haben nach dem Law Practitioners Act in der Fassung von 2012 das Recht eine Partei vor den mauritischen Gerichten zu vertreten. Der Barrister, ist an allen Gerichten zugelassen. Im Gegensatz dazu ist das Recht der Attorneys für die Partei vor Gericht zu sprechen, beschränkt. Der Attorney darf in bestimmten Fällen der Spezialgerichtsbarkeit vor dem Supreme Court sprechen. Darunter fallen zum Beispiel die Insolvenzkammer, die Bankruptcy Division, des Supreme Courts oder bei Zwangsversteigerungen der Master's Court. Zudem kann er bei Zivilklagen vor dem Intermediate Court, wenn der Beklagte nicht erscheint oder die Klage einräumt, den Prozess für den Kläger weiterführen.

Im mauritischen Prozessrecht ist grundsätzlich kein Anwaltszwang vorgeschrieben. Allerdings sollen in der Regel alle Klagen vor dem Supreme Court von einem Attorney eingereicht werden.

Pflichtverteidiger und Rechtshilfe

Die Bereitstellung eines Pflichtverteidigers ist nach mauritischem Recht nicht vorgesehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich Prozesskostenhilfe, Legal Aid, zu erlangen. Diese kann beim Gericht beantragt werden. In Zivilverfahren ist die Bedürftigkeit des Antragstellers nachzuweisen. In Strafsachen ist die Gewährung von Rechtshilfe grundsätzlich nicht vorgesehen und daher nur in Ausnahmefällen möglich.

Daneben gibt es zahlreiche sogenannte Legal Aid Clinics, die an von der Regierung unabhängige Organisationen angeschlossen sind und für Personen, die sich die Mandatierung eines Anwaltes nicht leisten können, die kostenlose Rechtsberatung erteilen und die rechtliche Vertretung in bestimmten Angelegenheiten übernehmen. Auch in diesem Falle ist die Bedürftigkeit den Legal Aid Clinics nachzuweisen.

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass ein Anwalt einen Fall pro-bono übernimmt.

Darüber hinaus bietet die Handelskammer, Mauritius Chamber of Commerce and Industry, Beratungstätigkeit gegen Gebühr an. Die Korrespondenz erfolgt dabei auf Englisch oder Französisch. Die Handelskammer ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Mauritius Chamber of Commerce and Industry
3, Royal Street, Port Louis
Tel.: 0208 33 01
Fax: 0208 00 76
E-Mail: mcci@intnet.mu

Kosten

Rechtsstreitigkeiten werden von den Parteien selbst oder, sofern ihre Anwälte dem zustimmen, auf der Grundlage von Eventualgebühren finanziert. Gerichtsgebühren fallen grundsätzlich nicht an und es besteht auch keine allgemeine Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Da die Gebühren nicht gesetzlich festgelegt sind, muss vor Erteilung eines Mandats daher ein Honorar vereinbart werden.

Die Gebühren für Barristers sind jedoch teilweise im Code of Ethics geregelt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Gebühren 10% der Summe des vom Mandanten erzielten Ergebniswerts nicht überschritten werden dürfen, unabhängig davon, ob das Ergebnis durch ein Urteil, einen Schiedsspruch oder durch Verhandlungen erzielt wurde. Zudem muss eine Gebühr, die von einem Barrister erhoben wird, vollständig gegenüber seinem Mandanten offengelegt werden und fair und angemessen sein.

Die Gebühren für Attorneys sind zum Teil im Code of Ethics for Attorneys geregelt. Ein Attorney darf danach keine Gebühren erheben, die unfair oder unangemessen sind, wobei bestimmte Faktoren berücksichtigt werden sollen.

Im Allgemeinen trägt die unterlegene Partei nach Article 130 des Code of Civil Procedure die Rechtskosten und hat der obsiegenden Partei die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. Das Gericht hat jedoch die Befugnis, die Kosten nach eigenem Ermessen durch eine Kostenentscheidung auf zu teilen.

3. Angaben zu den Kanzleien

Die Telefonvorwahl für Mauritius von Deutschland aus ist: 0230-

Liste Barristers in Mauritius

Jean Gilbert ITHIER Senior Counsel
Jade Court,
29 Jummah Mosque Street,
Port Louis
Tel.: (230) 2411606
ge.ithier@intnet.mu

Fachrichtung: Zivilrecht, Banken-und Versicherungsrecht, Handels-und Eigentumsrecht, Strafrecht

Korrespondenzsprachen: Englisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein

Richard RAULT
403 St. James Court,
St. Denis Street
Port Louis
Tel.: 0213 7437
Fax: 0213 7437
richardrault@hotmail.com

Fachrichtung: Zivil- und Handelsrecht

Korrespondenzsprachen: Englisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja

Liste Attorneys und Anwälte in Mauritius

Dr. Albrecht CONZE, Botschafter a.D
Rechtsanwalt mit Zulassung in Berlin und Mauritius
Dentons Mauritius LLP
The Precinct
Junction M2/B11 Fond du Sac Road
Grand Baie
Tel: (230) 5251 1638
albrecht.conze@dentons.com
www.dentons.com

Fachrichtung: Gesellschaftsrecht, Schiedsgerichtverfahren, Integrierte Beratung (politisch, wirtschaftlich, rechtlich) für und in Afrika

Korrespondenzsprachen: Deutsch/Englisch/Französisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein

Gérard HUET DE FROBERVILLE
ENSafrica (Mauritius)
18 Edith Cavel Street
Port Louis
Tel.: 0525 07440
Fax: 0210 05 10
gdefroberville@ensafrica.com

Fachrichtung: Handels- und Patentrecht, Familienrecht

Korrespondenzsprachen: Englisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja

Felix NOACK LL.M Rechtsanwalt
Registered Foreign Lawyer, Dentons Mauritius LLP
Unity Building, The Precinct
M2 Junction, B11 Fond du Sac Road,
Grand Baie, Mauritius
Tel: (230) 5944 7717
Felix.noack@dentons.com

Fachrichtung: Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, private clients

Korrespondenzsprachen: Englisch und Deutsch

Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zu Ausbildung aufzunehmen: ja

Saleem Sheffick SOOKIA
Suite 602 Hennessy Tower
Pope Hennessy Street
Port-Louis
Tel: 0208 1919
Fax: 0212 0319
sheffick@sookia.legal

Fachrichtung: Familienrecht, Handelsrecht

Korrespondenzsprachen: Englisch

Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja

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