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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27.06.2024 tritt bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mehr ein.
Aktuelle Entwicklungen
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist seit 27. Juni 2024 in Kraft. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit nicht mehr ein. Es wird keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Achtung: Dies gilt erst seit Inkrafttreten der Regelung am 27. Juni 2024. Bei früheren Fällen war eine Beibehaltungsgenehmigung notwendig.
Was ist eine Beibehaltungsgenehmigung?
Bis zum 27.06.2024 galt, dass bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen ist. Dieser Verlust konnte dadurch verhindert werden, dass die Betroffenen rechtzeitig vor Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben. Die Beibehaltung musste Ihnen ausgehändigt worden sein, bevor Sie im Ausland eingebürgert wurden. Nachträglich konnte und kann eine solche Genehmigung nicht erteilt werden.
Ausnahmeregelungen gab es seit dem 28.08.2007, seitdem führte die Annahme einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.